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Revision des Gleichstellungsgesetzes

Wichtiger Schritt Richtung Lohngleichheit – Weitere Schritte sind nötig

Das Parlament hat in der Schlussabstimmung ein Zeichen für die Lohngleichheit gesetzt und die Revision des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet – dies auch dank dem hartnäckigen Einsatz der Gewerkschaften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass mit der Gesetzesrevision endlich verbindliche Massnahmen gegen die fortwährende Lohndiskriminierung geregelt sind, erachtet die nun beschlossen Verbesserungen jedoch als zu schwach. Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 wird Druck für die kompromisslose Umsetzung machen.

Es war ein langes Ringen um die Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung, die das Parlament am 14. Dezember beschlossen hat. Für den SGB ist es empörend, dass die bürgerliche Mehrheit den Vorschlag des Bundesrates auf jede nur erdenkliche Art und Weise abgeschwächt hat. Sie hat damit verhindert, dass die Arbeitgeber endlich vollumfänglich in die Verantwortung genommen werden, wie es die Verfassung verlangt. Kontrollen und Sanktionen wären nötig. Und es ist falsch, die neuen Bestimmungen nach 12 Jahren wieder aus dem Gesetz zu streichen. Trotzdem: gegen vehementen Widerstand haben die Gewerkschaften und die Frauen einen Fortschritt erkämpft. Sie haben sich jahrzehntelang unermüdlich für Verbesserungen bei der Lohngleichheit eingesetzt, zuletzt an der Kundgebung #Enough18 vom 22. September. Dank ihnen haben sich Bundesrat und Parlament nach etlichen erfolglosen Versuchen, der Lohndiskriminierung mit freiwilligen Ansätzen beizukommen, zu verbindlicheren Massnahmen durchgerungen.

Der SGB erwartet, dass das revidierte Gesetz nun rasch in Kraft gesetzt und seine Wirkung evaluiert wird. Denn die Lohndiskriminierung von über 7 Prozent, wegen der jeder Berufsfrau in der Schweiz während ihrem Erwerbsleben durchschnittlich 303'000 Franken entgehen, ist ein fortwährender Verfassungsbruch. Nach dem viel zu langen Warten auf Lohngerechtigkeit muss das revidierte Gesetz jetzt ohne Wenn und Aber umgesetzt werden. Mit einem landesweiten Streik am 14. Juni 2019 werden die Frauen* ihren Forderungen erneut Nachdruck verleihen.

Quelle: SGB

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