Nützliche Infos

Bei der ProSenectute ist ein DOCUPASS erhältlich, der die nötigen Dokumente enthält, die hier folgend beschrieben werden.  Unkostenbeitrag CHF 19.--

Mit einer Patienten Verfügung regelt man das medizinische Vorgehen falls man nicht mehr selber entscheiden kann.
Eine Hinweiskarte, dass eine solche besteht und wo sie deponiert ist, sollte man immer im Portemonnaie mitführen. Die Erstellung der Verfügung muss im urteilsfähigen zustand erstellt werden und ein Datum und die Unterschrift enthalten
Sie sollte periodisch überprüft werden (ca. alle zwei Jahre).

Rechtliche Grundlage
FMH Patientenverfügung
pro infirmis Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine oder mehrere Vertrauens Personen damit beauftragt werden, in meinem Willen zu handeln, wenn ich nicht mehr selber urteilsfähig bin.
Er muss von Hand geschrieben und unterzeichnet oder notariell beglaubigt sein.
Falls kein Vorsorgeauftrag besteht übernimmt im Falle der Urteilsunfähigkeit die KESB.
Im Kanton Zürich kann der Vorsorgeauftrag bei der KESB hinterlegt werden.
Ein Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche die unterschiedlichen Vertretungspersonen zugewiesen werden können.

  • Rechtliche Grundlage
  • Personensorge, betrifft das körperliche, geistige und seelische Wohl. Sie kann nur an eine natürliche Person übertragen werden. Sie sollte der gleichen Person übertragen werden wie die Patientenverfügung.
  • Vermögenssorge, damit wird die Verantwortung für die das Vermögen übertragen. Sie kann auch an eine juristische Person wie eine Bank übertragen werden.
  • Vertretung im Rechtsverkehr, kann auch an juristische Personen übertragen werden. Rechtliche Vertretung gegenüber Banken, Behörden, Geschäftspartnern, Familie…

Die Urteilsfähigkeit muss vorhanden sein. Es gelten sowohl eigenhändige wie öffentliche Testamente. 

  • Beim eigenhändigen Testament muss dieses eigenhändig geschrieben und unterzeichnet und mit einem Datum versehen sein. Es empfiehlt sich eine ärztliche Bescheinigung beizulegen, die die Urteilsfähigkeit bestätigt. 
  • Rechtliche Grundlage 
  • Ein öffentliches Testament kann durch einen Notar oder eine Urkundsperson aufgenommen werden. Es muss durch den Notar und zwei Zeugen beurkundet werden. Die Zeugen dürfen weder verwandt noch im Testament aufgeführt sein. 
  • Rechtliche Grundlage

Wenn die Rente aus AHV und Pensionskasse nicht mehr reicht, besteht wahrscheinlich ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sofern der Wohnsitz in der Schweiz liegt. Auskünfte sind auf der Gemeindezweigstelle erhältlich. Es muss ein Antrag an die kantonale Ergänzungsleistungsstelle eingereicht werden. 
Es existiert auch die Möglichkein für individuelle Finanzhilfe. Sie hilft, finanzielle Engpässzu zu überbrücken. Siehe PDF von ProSenectute 

Ergänzungsleistungen (EL)
Kantonale Antragsstellen
Finanzielle Unterstützung im Alter (Pro Senectute)

Wer sich für einen Platz im Alters- Pflegeheim anmelden will, muss das direkt beim Heim beantragen. Die Details sind aber kantonal geregelt. Die Heime sind behilflich für das richtige vorgehen. 

Curaviva: Heimeintritt und Aufenthalt

Es existieren die Feuerbestattung (Kremation) sowie die Erdbestattung. Auskunft über die Formalitäten und Kosten erteilt das Bestattungsamt der Gemeinde. 
Es muss ein Todesschein besorgt werden entweder durch den Haus- oder Notarzt. Bei einem Unfall oder Delikt muss die Polizei verständigt werden. 
In der Regel muss ein Todesfall innerhalb von zweit Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes oder dem Bestattungsamt des Wohnortes (dieses informiert dann das Zivilstandsamt) gemeldet werden. Dazu werden folgend Unterlagen benötigt sofern vorhanden: 

  • Ärztliche Todesbescheinigung 
  • Meldung des Todesfalles 
  • Schriftenempfangsschein / Familienbüchlein 
  • Personalausweise / Pass / ID 
  • Niederlassungsbewilligung bei Ausländern 

Das Zivilstandsamt erstellt anschliessend die Todes-/Sterbeurkunde.

SeniorenwebViele Informationen, die unsere Generation betreffen, Kursangebot
Pro SenectuteInformationen und Hilfestellungen rund ums Alter
CuravivaBranchenverband für Menschen mit Unterstützungsbedarf; mit einem grossen Dienstleistungsangebot

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