Einbürgerungsoffensive

Einbürgerungsoffensive: Warum? Melde dich!

Fast ein Viertel der Bevölkerung hat keine Schweizer Staatbürgerschaft. Rund 900‘000 Menschen könnten sich schon heute einbürgern lassen, da sie die Voraussetzungen dazu erfüllen: Sie leben schon über 12 Jahre in der Schweiz. 180‘000 wurden hier geboren. 120‘000 sind als Kinder/Jugendliche in die Schweiz gekommen. Sie alle prägen die schweizerische Gesellschaft mit und sind Teil davon.

Wenn ein Viertel der Bevölkerung keine politische Teilhabe wie Stimm- und Wahlrecht hat, besteht ein enormes Demokratiedefizit. Es ist deshalb im ureigenen Interesse der Schweiz, möglichst viele dieser Mitmenschen als mündige, gleichberechtigte und aktive BürgerInnen zu gewinnen. Doch die offizielle Politik macht das Gegenteil. Sie erhöht mit dem verschärften Bürgerrechtsgesetz die Hürden ab dem 1. Januar 2018.

 

Welche Verschlechterungen treten am 1. Januar in Kraft?

  • Man muss die C-Bewilligung haben (während heute auch F- oder B-Bewilligung bei Erfüllen der weiteren Kriterien genügen)
  • Man muss hohe Sprachkenntnisse im Niveau B1 in Wort und Schrift nachweisen (bislang genügen je nach Kanton mündliche Kenntnisse)
  • Es gelten schwammige Integrationskriterien (Prüfung)
  • Familien werden nicht mehr ein gemeinsames Gesuch einreichen können, sondern alle Erwachsenen müssen dies einzeln tun. Gegenwärtig können sich PartnerInnen von Erwachsenen, die alle Bedingungen erfüllen, in bestimmten Fällen ebenfalls ins Einbürgerungsgesuch integrieren
  • Neu wird verlangt, dass man drei Jahre vor Gesuchseinreichung keine Sozialhilfe bezogen hat (aktuell: zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe darf man keine Sozialhilfe beziehen)
  • Weitere Voraussetzungen betreffen die Straffälligkeit: ab 2018 werden alle Verurteilungen betrachtet, auch ältere, während aktuell allein diejenigen einbezogen werden, die bei Einreichung des Gesuchs im Strafregister eingetragen sind.

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