Unsere Positionen

Wofür wir uns einsetzen und wogegen wir kämpfen – im Betrieb, in der Politik und auf der Strasse!

Teuerungsausgleich auch für Lernende und Praktikant:innen

Die Teuerung trifft alle. Krankenkassenprämien steigen, Lebensmittel und Mieten werden immer teurer. Trotzdem werden Lernende und Praktikant:innen in den meisten Gesamtarbeitsverträgen und von Lohnverhandlungen ausgeschlossen. Junge Menschen werden im Regen stehen gelassen. Das kann so nicht weitergehen und wir setzen uns für einen vollen Teuerungsausgleich, faire Löhne und einen 13. Monatslohn während der Lehre und Praktika ein. Lernende und Praktikant:innen müssen auch durch Gesamtarbeitsverträge angemessen vertreten und geschützt werden!

Qualität in der Ausbildung

Eine gute Ausbildung legt die Basis für eine gute Karriere. Mit der Betonung auf "gute Ausbildung". Wir setzen uns ein für eine qualitativ hochwertige Ausbildung! Mit überprüfbaren Qualitätsmerkmalen, mit regelmässig geschulten Ausbildenden und mit unabhängigen Anlaufstellen bei Problemen oder Fragen!

Ende der Ausbeutung von Praktikant:innen

Während Menschen in der Lehre von einigen spezifischen Gesetzen oder teilweise sogar Gesamtarbeitsverträgen geschützt werden, stehen Praktikant:innen praktisch ohne Schutz da. Praktika sind beinahe gar nicht gesetzlich geregelt in der Schweiz – es gibt praktisch keinen Mindestlohn, keine Regeln, keine Grenzen. Diese Ausbeutung muss aufhören!

Schutz vor sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung in Berufslehre und Ausbildung

Schutz vor sexualisierter Gewalt sollte eigentlich selbstverständlich sein. Dennoch ist die Situation alarmierend, auch Menschen in der Ausbildung werden Opfer von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz. Wir vertreten ganz klar eine Null-Toleranz Kultur gegenüber sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz, fordern mehr Kontrollen und weitergehende Schutzmassnahmen für Menschen in der Ausbildung!

Kampf gegen die Klimakrise

Klimapolitik hat nichts mit Arbeit zu tun? Wir sehen das anders – auf einem toten Planeten gibt es keine Jobs mehr. Daher setzen wir uns ein für den sozialverträglichen Kampf gegen die Klimakrise. Das bedeutet, dass wir nicht bereit sind, Arbeiter:innen für die Auswirkungen verantwortlich zu machen und sie dann für Lösungsansätze zu opfern. Die Arbeiter:innen leiden nämlich am meisten unter den Folgen der Klimakrise.

Die Teuerung trifft die Arbeiter:innen der Schweiz mit voller Wucht. Krankenkassenprämien steigen erneut an, Lebensmittel und Mieten werden immer teurer. Der Wirtschaft geht es gut. Arbeitgeber beklagen Fachkräftemangel, erhöhen aber vor allem die Profite und Gehälter der Chefetagen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) forderte daher im Sommer 2023 Verbesserungen und Lohnerhöhungen für alle.

Trotzdem klammern wir Lernende und Praktikant:innen in den meisten unserer Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und Lohnverhandlungen weiter aus. In vielen Lehrberufen sind die

Löhne seit Jahren, teilweise Jahrzehnten nicht gestiegen. Das Lohnniveau wurde nie angepasst. Die Lernenden werden im Regen stehen gelassen. Praktikant:innen können von

Gesamtarbeitsverträgen, in denen sie miteingeschlossen werden, weiterhin nur träumen. Die Menschen in Ausbildung, die jedes Jahr über 500 Millionen Franken für die Schweizer Wirtschaft erarbeiten, sie werden leider auch von uns Gewerkschafter:innen vergessen. Das ist für die Jugendkommission des SGB nicht länger tragbar. Für die SGB-Jugendkommission ist klar, dass mit Arbeiter:innen auch jene Menschen mitgemeint sind, die noch in der Ausbildung sind, sei es in einer Lehre oder in einem Praktikum. Denn auch diese Menschen werden von der Teuerung nicht verschont! Die Jugendkommission des SGB fordert daher:

  • Den vollen Teuerungsausgleich für Lernende und Praktikant:innen.
  • Die Einführung von Mindestlöhnen für alle Lernenden und Praktikant:innen.
  • Einen 13. Monatslohn für alle Lernende und Praktikant:innen.

Forderungen wie diese können nur durchgesetzt werden, wenn die Bedürfnisse und Interessen junger Arbeiter:innen in Gesamtarbeitsverträgen angemessen vertreten und geschützt werden. Lernende und Praktikant:innen dürfen nicht aus GAV und Lohnverhandlungen ausgeklammert werden. 

Die Jugendkommission des SGB fordert daher weiterhin:

  • Dass Lernende und Praktikant:innen durch GAV angemessen vertreten und geschützt und Lernende- und Praktika-Löhne nicht aus GAV und Lohnverhandlungen ausgeklammert werden.

Das duale Bildungssystem der Schweiz ist einzigartig auf der Welt. Die «Lehre»,  sei es eine zweijährige Grundausbildung mit eidgenössischem Berufsattest oder eine drei- oder vierjährige Grundausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis ermöglicht allen Menschen in der Schweiz eine gute Ausbildung mit anschliessenden Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Anbietenden der Berufsbildung sind durch das Berufsbildungsgesetzt Art. 8 verpflichtet, die Qualitätsentwicklung der Ausbildung sicherzustellen. Der Bund fördert diese Qualitätsentwicklung, stellt Qualitätsstandards auf und überwacht deren Einhaltung.

Ein berufsunabhängiges Instrument zur Beurteilung der Qualität der betrieblichen Ausbildung, die sogenannte QualiCare, wird ebenfalls zur Verfügung gestellt. Dass dieser Beurteilungsbogen von den Betrieben selbst und erst noch auf freiwilliger Basis ausgefüllt wird, erscheint allerdings nur wenig zielführend.

Eine solide und qualitativ hochstehende Grundbildung ist die Basis für lebenslanges Lernen. Die Gewerkschaftsbewegung hat sich schon immer mit einem konsequenten Einsatz für gute (Berufs-) Bildung ausgezeichnet und kämpft für faire Arbeitsbedingungen auch von Menschen in Ausbildung.

Dieser Kampf ist noch nicht zu Ende. Immer mehr junge Menschen brechen ihre Ausbildung ab, beklagen ungenügende Ausbildungssituationen oder sind von sexueller Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz betroffen. Lernende berichten von ungenügender Vorbereitung auf Abschlussprüfungen, fachfremden Berufsbildenden und mangelndem Einbezug moderner Technologien und der Digitalisierung in die Ausbildung.

Das ist für die syndicom Jugend nicht hinnehmbar. Der Bund und die Kantone, wie auch die Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeberverbände müssen in die Pflicht genommen werden und gemeinsam mit den Gewerkschaften handeln. 

Die Jugendkommission fordert die Einführung regelmässiger, unangekündigter Kontrollen der Lehrbetriebe und eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Lehraufsicht und Ausbildungsberatende. Zudem soll er Anzahl der Berufsbildungsberatenden erhöht werden, nur so kann eine regelmässige und effiziente Betreuung gewährleistet werden. Die Lernenden müssen zudem wissen, an welche Stellen sie sich wenden können und wer die Durchsetzung ihrer Interessen verantwortlich ist.

Die qualitative Beurteilung der Ausbildung muss verbindlich und regelmässig ausgefüllt werden. Diese Selbsteinschätzung ist anschliessend durch die zuständige kantonale Stelle für Berufsbildung zu überprüfen und gegebenenfalls ist die Qualitätseinschätzung anzupassen. Die Jugendkommission spricht sich ausserdem für eine bessere Grundausbildung unter Einbezug der Sozialpartner und der Gewerkschaften aus. Die Auszubildenden sollen  sich ein Grundverständnis über das Arbeitsrecht, die Funktionsweise der Sozialpartnerschaft und die Rolle der Gewerkschaften in der Schweiz aneignen können.

Die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaften und dem Bund und den Kantonen muss gestärkt werden, um die Interessen der Lernenden zu wahren und die hohe Qualität der Lehre zu gewährleisten.

Wer in der Schweiz die Branche wechselt oder nach dem Studium, der Ausbildung, in den Arbeitsmarkt einsteigt, dem/der wird ein Praktikum empfohlen. Praktika sind zeitlich begrenzte Anstellungen mit Ausbildungscharakter, sinnvoll um sich neue Qualifikationen zu erarbeiten oder erste Erfahrungen zu sammeln. Es gelten die Bestimmungen zum Arbeitsvertrag im Obligationenrecht und zur Arbeitszeit die Bestimmungen des Arbeitsgesetztes; ein Praktikum ist ein befristetes Arbeitsverhältnis. Ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches normalerweise von jungen Arbeitnehmenden eingegangen wird. Während es aber bei einer klassischen Lehre explizite Gesetze und Regelungen im Umgang mit jungen Menschen gibt, sofern sie denn eingehalten werden, existieren solche nicht für Praktikantinnen und Praktikanten.

Es gibt grosse Spannbreite bei Lohn, Dauer und Betreuung von Praktikant:innen. Der Bund zeigt keine Bereitschaft, Praktika auf nationaler Ebene zu reglementieren. Selbst die Motion, wenigstens eine umfassende Übersicht über die Praktika-Situation in der Schweiz zu erstellen, wurde vom Bundesrat abgelehnt.

Gemäss Bundesamt für Statistik hatte 2020 beinahe jede dritte erwerbstätige Person zwischen 15 und 29 Jahren einen befristeten Arbeitsvertrag (31.5%), davon sind wiederum ein Grossteil mit Praktikumsverträgen. Diese über 100'000 Menschen sind jedoch für den Bund zu wenige Beschäftigte, als dass sich ein Einsatz, die Bedingungen zu verbessern oder zumindest einige «Spielregeln» aufzustellen, lohnen würde.

Praktika gelten als temporäre Einsätze, jedoch hätten diese eigentlich eine ganz andere Funktion. Die Arbeiter:innen sollten nämlich eigentlich Einblick in die verschiedenen Aufgaben und Arbeitsbereiche des Unternehmens bekommen und praktische Kenntnisse zu erwerben oder zu vertiefen. Dieser Ausbildungscharakter ist mitunter auch die Begründung für die geringe Entlöhnung.

 

Pflichtpraktika, während oder vor der Ausbildung oder einem Studium, sind, wenn entsprechende Rahmenbedingungen eingehalten werden, Teil der beruflichen Bildung und müssen absolviert werden. Kein Zwang, aber dennoch oftmals beinahe Pflicht, sind Praktika während oder nach dem Studium. Studierende müssen oftmals mehrere Praktika absolvieren, um eine Festanstellung zu bekommen. In einigen Berufen ist es sogar so, dass Vorlehrpraktika geleistet werden müssen, damit ein Ausbildungsplatz erreicht werden kann.

Es herrschen teilweise prekäre Arbeitsbedingungen, Ausbeutung, ungenügende Betreuung und schlechte Löhne, kurz, es mangelt an einheitlichen Rahmenbedingungen und Mindeststandards. Das ist für die syndicom Jugend nicht hinnehmbar.

Die Jugendkommission fordert daher eine Verpflichtung zu angemessener Betreuung und fixen Ausbildungsstandards, die den Ausbildungscharakter gewährleisten, sowie einer Einführung eines Mindestlohns für Praktikant:innen, Volontär:innen und Stagiaires. Wir setzen uns ausserdem für ein Verbot unbezahlter Praktika ein, denn wer arbeitet, muss auch monetär entlohnt werden. 

Es muss auch auf politischer Ebene etwas geschehen. Daher fordern wir eine Regulierung von Praktika im Arbeitsgesetz und die Einführung von Aufsichts- und Kontrollstellen in den Kantonen

Arbeitgeber sind in der Schweiz vom Gleichstellungsgesetz (GlG Art. 4), vom Arbeitsgesetz (ArG Art. 6) und vom Obligationenrecht (OR Art. 328) dazu verpflichtet, Arbeitnehmende vor jeder Art von sexualisierter Gewalt zu schützen und präventive Massnahmen zu ergreifen, um sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern. Gegenüber Lernenden haben Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne eine erhöhte Schutz- und Fürsorgepflicht.

Gerade in Ausbildungsverhältnissen zeigt sich aber, dass herrschende Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien die Meldung und Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt oftmals verunmöglichen. Das Androhen von Nachteilen im Falle einer Ablehnung des sexuellen Entgegenkommens kann insbesondere bei Lernenden, die auf ihren Lehrabschluss angewiesen sind, oder bei Praktikant:innen und Volontär:innen, die auf eine gute Bewertung durch den Betrieb hoffen, dazu führen, dass Vorfälle von sexualisierter Gewalt ausgesessen werden und eine Meldung an den Betrieb oder die Behörden ausbleibt. Gerade für Personen, welche ein Praktikum oder Volontariat absolvieren, ist eine Meldung oftmals unmöglich, da kantonale Aufsichtsstellen schlicht fehlen.

Die Situation in der Berufslehre und Ausbildung ist alarmierend. Die Strategie vieler Kantone, sich in Sachen Schutz vor sexualisierter Gewalt ganz auf die Arbeitgeber zu verlassen, muss als kläglich gescheitert bezeichnet werden. Dennoch sieht der Bundesrat kein Handlungsbedarf. Er empfiehlt dem Parlament zwei Motionen in National- und Ständerat, welche die Prävention gegen 2019 hat die Unia Jugend über 800 Lernende zu sexualisierter Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz befragt. 33% der Befragten gaben an, dass sie am Arbeitsplatz bereits sexualisierte Gewalt erfahren haben. 34% erfuhren sexualisierte Gewalt in der Schule und 56% im Privatleben. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in anderen Mitgliedsverbänden des SGB. Weitere Informationen zur Umfrage unter: belaestigung-in-der-lehre.ch.

sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz, in der beruflichen Grundbildung und in der gymnasialen Maturität verankern wollten, zur Ablehnung. Dagegen wehrt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Er erwartet von Arbeitgeberseite, dem Bund und insbesondere den kantonalen Aufsichtsbehörden, dass sie geltendes Recht konsequent umsetzen und weitere Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, insbesondere von Menschen in Ausbildung, ergreifen.

Der SGB fordert deshalb folgende drei Massnahmen:

  • Mehr Kontrollen
    • Der SGB fordert, dass die Verantwortung für den Schutz von Arbeitnehmenden und Lernenden gegen sexuelle Gewalt nicht allein den Arbeitgebern überlassen wird.
    • Die Kantone müssen geltendes Recht umsetzen und dafür sorgen, dass Arbeitgeber ihren fürsorgerischen Pflichten nachkommen. Dazu bedarf es regelmässiger, strenger und unabhängiger Kontrollen durch die kantonalen Behörden inkl. Sanktionen (schriftliche Verweise, Verwarnungen, Entzug der Ausbildungsbewilligung). Weiter sollen bestehende Kontrollmechanismen und Aufsichtsorgane für die Berufslehre auf alle Formen der Ausbildung ausgeweitet werden.
  • Weitergehende Schutzmassnahmen
    • In allen Lehr- und Ausbildungsbetrieben braucht es verbindliche Reglemente gegen sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung. Die Umsetzung von Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen inkl. Information über entsprechende Weiterbildungs- und Beratungsangebote müssen sichergestellt werden. Zudem müssen interne und externe Anlaufstellen für sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung definiert werden, an welche sich betroffene Lernende und Praktikant:innen zwecks Information und Beratung wenden können. In allen Betrieben und Berufsfachschulen müssen unabhängige Beschwerdestellen kommuniziert werden, die die Anonymität gewähren.
    • Die Meldung eines Vorfalles darf für betroffene Lernende in keinem Fall zu einem Lehrabbruch führen. Wenn ein:e Lernende:r nach einem Vorfall von sich aus den Lehrvertrag vorzeitig auflösen will, müssen die Kantone dafür sorgen, dass die betroffene Person ihre berufliche Grundausbildung ordnungsgemäss abschliessen kann (dazu ist BBG Art.14 Abs. 5 entsprechend zu konkretisieren).
  • Null-Toleranz-Kultur
    • Sexualisierte Gewalt in der Lehre und Ausbildung wird begünstigt und ermöglicht durch ein gesellschaftliches Klima, in dem sexistisches Verhalten weitverbreitet ist und von vielen - auch offiziellen – Stellen bagatellisiert und als harmlos abgetan wird. Dieses gesamtgesellschaftliche Problem kann nur durch weitgehende Sensibilisierungsarbeit bewältigt werden.
    • Kantone, Ausbildungsbetriebe und Berufsfachschulen müssen sich in diesem Sinne verpflichten, gemeinsam mit Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen aktiv zu werden. Die Öffentlichkeit muss mit geeigneten Mitteln insbesondere auch auf nicht-physische Formen von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz, deren Strafbarkeit und die diesbezügliche gesetzliche Verantwortung der Arbeitgeber aufmerksam gemacht werden und diesbezüglich gegenüber Arbeitnehmenden (insbesondere Lernenden, Praktikant:innen, Volontär:innen) aktiv kommunizieren.
    • Der SGB fordert als Arbeitnehmendenvertretung von Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und Kantonen eine "Null-Toleranz-Kultur" gegenüber Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt in allen Ausprägungsformen und verurteilt sämtliches grenzverletzendes Verhalten.

Der Klimawandel wird zunehmend zur globalen Katastrophe. Auch in der Schweiz spüren wir ihn. In der Stadt Bern ist es bereits heute im Schnitt 2 Grad wärmer als in den 1970er-Jahren. Prognosen sagen, dass es in der Schweiz bis 2060 um 3.3 Grad wärmer werden könnte.

Das hat Folgen für uns alle. In der Schweiz werden wir vermehrt Dürreperioden, Hitzesommer und Winterstürme zu spüren kriegen. Auch auf der Arbeit. Unsere Kolleg:innen im Buchhandel und in Postfilialen werden zunehmend in überhitzten Innenstädten Kund:innen bedienen, Brief- und Paketbot:innen Winterstürmen und Hitzewellen ausgesetzt sein und die Netzelektriker*innen im Winter wegen der Kälte und im Sommer wegen der Hitze längere Phasen nicht draussen arbeiten können. Unsere ICT-Kolleg:innen müssen sich immer mehr fragen, wie ICT-Projekte und -Infrastruktur klimaneutral umgesetzt werden, und Postfinance-Berater:innen werden ihren Kund:innen zunehmend klimaneutrale Anlageformen empfehlen dürfen und müssen.

Nur schon, weil der Klimawandel die Arbeit von uns allen berührt, müssen wir uns als Gewerkschaft damit auseinandersetzen. Wir stehen vor der Herausforderung, durch konsequente Reduktion des Treibhausgasausstosses (Dekarbonisierung) den Klimawandel einzudämmen. Gleichzeitig müssen wir uns auch frühzeitig mit seinen schlimmen Folgen auseinandersetzen.

Dass unsere Schweizer wie auch die weltweite Wirtschaft ökologisch umgebaut werden müssen, ist heute weitherum unbestritten. Allerdings ist noch nicht ausgemacht, wie dies geschieht. Bürgerliche Parteien und grosse Firmen hätten es am liebsten, wenn sie damit reich würden und die Arbeitnehmenden und Konsument:innen für die Kosten aufkommen. Das darf nicht sein. Klimawandel und die nötige Dekarbonisierung dürfen nicht für Angriffe auf die Beschäftigten verkommen. Im Gegenteil.

Klimaschutz muss rasch und sozial gerecht angegangen werden. Er muss so gestaltet sein, dass ein gutes Leben für uns alle weiterhin möglich bleibt. So, dass keine Arbeitsplätze vernichtet werden, sondern neue, gute Jobs entstehen. Massnahmen in den Unternehmen dürfen nicht an den Mitarbeitenden vorbeigeplant werden – im Gegenteil: Arbeitnehmenden sollen durch Einbezug und Mitsprache auf dem Weg zur klimaneutralen Wirtschaft mitgenommen werden. Zudem bedarf es öffentlicher und privater Investitionen.

Für syndicom steht die Rolle des Service public im Zentrum. Weil er nicht gewinnorientiert ist, sondern für das Gemeinwohl wirtschaftet, muss er als Ressource im Kampf gegen den Klimawandel wahrgenommen werden. Gerade gute Logistik- und ICT-Infrastruktur ist eine Bedingung für die ökologische Neugestaltung unserer Wirtschaft.

Um den sozial gerechten Kampf gegen den Klimawandel in der Schweiz und weltweit voranzutreiben, stehen für syndicom in den nächsten Jahren folgende Punkte im Fokus:

  • Den Service public stärken – und als Ressource gegen den Klimawandel verstehen
  • Mitsprache und Einbezug – über Personalvertretungen (PVs), GAVs und Verhandlungen nehmen wir Einfluss auf die Ausgestaltung der Dekarbonisierung. PVs müssen neue Mitwirkungsrechte in diesem Bereich erhalten.
  • Um- und Weiterbildung für jene, die wegen Klimawandel und Klimaschutz ihre Jobs verlieren.
  • Investitionen von Staat und Privaten in Klimaschutz und Dekarbonisierung
  • Pensionskassen sollen klimaneutral investieren
  • Arbeitszeitreduktion und freiwilliges Homeoffice können zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Deshalb werden wir uns weiterhin diesen Themen annehmen
  • Arbeitnehmende müssen für gesundheitlichen und Unfallrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel geschützt werden. Wir regen auf die Branchen zugeschnittene Präventionskampagnen und, wo nötig, Änderungen im Arbeitsalltag an

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