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Lohngleichheit: Erster Schritt, Frauen brauchen mehr!

Der Vernehmlassungsvorschlag des Bundesrats zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit ist ein Schritt in die richtige Richtung, liegt aber unter den Erwartungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Damit 35 Jahre nach Einführung des Verfassungsauftrags das diskriminierende Lohngefälle zwischen Männern und Frauen endlich effizient angegangen wird, braucht es schärfere Massnahmen.

 

Lohndiskriminierung ist eine Tatsache. Dies belegen die gleichzeitig mit der Vernehmlassungs-botschaft veröffentlichte Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) sowie der Bericht zum Postulat Noser "Erhebung der Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft" eindrücklich. Gemäss der RFA besteht bei der Lohngleichheit ein Marktversagen. Auch zeigen die Berichte, dass 50 Prozent der Firmen, die ihre Lohnstrukturen auf Diskriminierung untersuchen liessen, in der Folge ihre Lohnsysteme angepasst haben.

Die RFA-Autorinnen und -Autoren kommen zum Schluss, dass an staatlichen Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit kein Weg vorbeiführt. Der SGB teilt diese Einschätzung, zusammen mit 12'000 Menschen, die am 7. März 2015 auf dem Bundesplatz gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit forderten. Doch auch die Wirtschaft ist bereit für die Umsetzung des Verfassungsauftrags: Zwei Drittel der in den zwei Studien befragten Unternehmen sprechen sich für staatliche Massnahmen aus.

Der SGB erwartet vom Bund ein entschiedeneres Vorgehen gegen Lohndiskriminierung: Neben internen Kontrollen und deren Überprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip braucht es Stichproben, die aufzeigen, ob die Lohnanalysen korrekt durchgeführt worden sind. Zudem braucht es staatliche Handlungsmöglichkeiten, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird. Die vorgeschlagene Variante mit Meldepflicht und schwarzer Liste muss deshalb zwingend umgesetzt werden. Zusätzlich müssen Unternehmen, die ihre Lohnpraxis nicht auf Diskriminierungen überprüfen oder solche nicht beheben, sanktioniert werden können.

Zentral ist auch der Einbezug der Gewerkschaften: Es genügt nicht, dass Gewerkschaften fakultativ zur Kontrolle beigezogen werden können, wie der Entwurf dies vorsieht. Vielmehr müssen die Lohnüberprüfungen zwingend sozialpartnerschaftlich begleitet werden - einerseits innerhalb der Betriebe, wie dies schon im Lohngleichheitsdialog der Fall war, andererseits aber auch auf Bundesebene, wo eine tripartite Kommission die Behörde bei der Umsetzung des Gesetzes begleiten muss. Denn nur mit maximaler Transparenz gegenüber Arbeitnehmenden und ihrer Vertretung ist Lohngleichheit nachhaltig umzusetzen. (SGB)

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