Sichere Renten (auch für Junge)

Das Rentensystem in der Schweiz ist nicht ganz einfach zu verstehen. Zudem werden viele Ängste geschürt. Kein Wunder, haben viele junge Erwachsene den Eindruck, dass es für sie dereinst keine AHV-Rente geben wird.

Das stimmt nicht. Denn das kann nur dann passieren, wenn die Wirtschaft zusammenbricht oder die Welt untergeht – oder wenn die bürgerliche Parlamentsmehrheit die AHV kaputtspart. Ein Interesse an Ängsten haben Banken, Versicherungen und ihre bürgerlichen Lobbyist:innen im Parlament. Warum dies so ist, zeigen wir auf dieser Seite auf.

Die erste Säule ist die AHV, die das stärkste Sozialwerk der Schweiz ist. Sie wurde 1948 eingeführt und ist finanziell stabil – entgegen den Behauptungen der Bürgerlichen sowie des Bundesrates. Die AHV ist eigentlich  ein (fast) bedingungsloses Grundeinkommen für alle.

AHV-Beiträge werden ab dem 17. Altersjahr mit Lohnprozenten einbezahlt, wobei sich die Arbeitgeber zur Hälfte beteiligen. Speziell an der AHV ist, dass die Maximalrente nur das Doppelte der Minimalrente beträgt. Da steckt also viel Umverteilung drin. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die Minimalrente oder mehr zu erhalten, siehst du an anderer Stelle auf dieser Seite.

Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge BVG respektive die Pensionskasse. Eine Rente erhält nur, wer ein gewisses Jahreseinkommen erzielt und darauf Beiträge an eine Pensionskasse einbezahlt; es handelt sich quasi um ein persönliches Sparkonto mit Zweckbindung. Selbständige müssen ihre berufliche Vorsorge vollumfänglich selbst finanzieren. Das Prinzip ist einfach: Je mehr - auf das Pensionskassenkonto einbezahlt wird, desto höher wird die Pensionskassenrente sein. Wer ein Leben lang nur schlecht bezahlte Jobs oder Teilzeitjobs hat, wird keine hohe Pensionskassenrente erhalten – wenn überhaupt. Pensionskassenbeiträge werden wie AHV-Beiträge über Lohnprozente, bezahlt, allerdings abgestuft nach Alter. Auch hier beteiligen sich die Arbeitgeber mindestens zur Hälfte daran. Zusätzlich können freiwillige Beiträge geleistet und Einkäufe in das persönliche Konto getätigt werden.

Die dritte Säule besteht aus freiwilligen Einzahlungen bei Banken oder bei Versicherungen, d.h. du musst dich selbst darum kümmern. Die dritte Säule können sich längst nicht alle leisten. Sie bietet Steuervorteile, kann eine vorzeitige Pensionierung ermöglichen und hilft im Alter bei unerwarteten hohen Rechnungen oder fürs Reisen.

Die AHV-Rente baut auf Solidarität auf, die Pensionskassenrente auf Arbeit, die dritte Säule auf Kapital. An der AHV verdienen Banken und Versicherungen nichts, die ist für sie also nicht interessant. An den Pensionskassengeldern verdienen Banken, indem sie dieses Geld verwalten (2021: verwaltetes Vermögen von CHF 1‘159 Milliarden) und dafür entsprechende Gebühren verlangen. Die Versicherungen und die Pensionskassen verdienen ebenfalls, indem sie Verwaltungskosten verlangen, die teilweise sehr hoch und wenig transparent sind.  Interessant ist sowohl für Banken als auch für Versicherungen die dritte Säule, da sie daran zusätzlich verdienen. Per Ende 2022 steckte Kapital in der Höhe von CHF 140 Milliarden in der Säule 3a.

Hier findest du Statistiken der beruflichen Vorsorge und zur 3. Säule des Bundesamts für Sozialversicherungen: Statistiken der beruflichen Vorsorge und 3. Säule (admin.ch)

Kein Wunder haben Banken und Versicherungen ein Interesse daran, die AHV schlecht zu reden, weil sie an ihr nichts verdienen. Denn das erhöht ihre Chance auf politische Entscheide zugunsten der zweiten und dritten Säule. Im Parlament sitzen viele Lobbyst:innen von Banken und Versicherungen. Sie sorgen für die entsprechende Verunsicherung und für Entscheide gegen die AHV und bisweilen auch gegen die berufliche Vorsorge. Lachende Dritte sind die Anbieter:innen von dritten Säulen, also Banken und Versicherungen, die so im Lauf der Zeit immer mehr Kapital von der ersten und zweiten in die dritte Säule umleiten können.

Gewisse Aussagen von Bank- und Versicherungsangestellten oder bürgerlichen Politiker:innen, die AHV oder die Pensionskassen seien in Gefahr, stimmen so nicht. Aber sie schwächen mit diesen falschen Aussagen die Sozialwerke und stärken dafür die 3. Säule, an der Banken und Versicherungen viel Geld verdienen. Den Gewerkschaften hingegen geht es nicht um Profit, sondern um ein Leben in Würde im Alter für alle.

Viele glauben, die Rente sei gleich hoch wie der letzte Lohn. Schön wär‘s, die Realität sieht leider anders aus. Wir richten unsere Erklärungen an der ersten und zweiten Säule aus, also der AHV und der beruflichen Vorsorge:

  • Laut Verfassung sollte die AHV die Existenz sichern. Anspruch auf die Altersrente hat, wer mindestens ein Jahr AHV-Beiträge bezahlt hat; für den Anspruch auf die volle AHV-Rente sind 44 Beitragsjahre nötig. Doch wer kann schon mit einer vollen minimalen Altersrente von CHF 1‘225.- im Monat leben? Auch mit der vollen maximalen Altersrente von CHF 2‘450.- sieht es nicht viel besser aus (Ehepaare CHF 3‘675.--, alle Zahlen gelten für 2024).
  • Die Pensionskassenrente sollte laut Verfassung den bisherigen Lebensstandard sichern. Doch auch dieser Verfassungsauftrag wird nicht umgesetzt. Entscheidend für die Rentenhöhe sind das persönliche Rentenkapital und der Umwandlungssatz: Hat man beispielsweise bei der Pensionierung CHF 500‘000.-  auf dem Alterskonto, erhält man bei einem Umwandlungssatz von 5% eine jährliche Rente von CHF 25‘000.-, also CHF 2‘083.35  im Monat.

Wer nur eine minimale AHV-Altersrente und keine oder eine sehr tiefe Pensionskassenrente erhält, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen, doch sind diese recht tief und an strenge Vorschriften gebunden. Diese unbefriedigende Situation kann nur verbessert werden, wenn die AHV-Renten deutlich erhöht werden: 13. AHV-Rente, jährliche Rentenanpassung an die Teuerung, grundsätzliches Erhöhen der AHV-Renten mit dem Ziel, den verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung zu erfüllen.

Rentner:innen, denen es finanziell gut geht, haben eine hohe Pensionskassenrente von CHF 5‘000.- oder mehr pro Monat, dies jedoch nur dank eines hohen Einkommens . Hinzu kommt oft Vermögen, sei es durch Ersparnisse, durch Glück an der Börse oder durch Erbschaften.

Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche jährliche Rente von Frauen in der Schweiz CHF 35‘442.--, jene der Männer CHF 52‘735.--. Wer sich für detaillierte Zahlen und für den Pension Gap interessiert, findet beim Bundesamt für Statistik interessante Angaben: Pension gap | Bundesamt für Statistik (admin.ch)

Die Frage, was man tun kann, um später eine möglichst hohe Rente zu haben, lässt sich einfach beantworten: Ein hohes Einkommen und keine Beitragslücken bei der AHV oder der beruflichen Vorsorge, d.h. die jährlichen Beiträge in die AHV und die Pensionskasse einzahlen. Hinzu kommt die politische Achtsamkeit: unterstützt du bei Volksabstimmungen die Empfehlungen der Gewerkschaften, stehst du auf der sicheren Seite. Achtest du zudem darauf, Gewerkschafter: innen ins Parlament zu wählen, sorgen diese für die entsprechende Interessenvertretung, wenn es um die Gesetze zur AHV und der beruflichen Vorsorge geht.

Anspruch auf die volle minimale AHV-Altersrente von CHF 1'225.- (Stand 2024) hat, wer mindestens 44 Jahre AHV-Beiträge bezahlt hat. Dies ist auch mit geringem Einkommen der Fall. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist die Rente, bis zur maximalen AHV-Altersrente von CHF 2'450.- (Stand 2024). Für jedes fehlende Beitragsjahr reduziert sich hingegen die AHV-Altersrente um 2,27% (100/44).

Um Beitragslücken zu vermeiden, sollte deshalb bei längerem Unterbruch der Erwerbstätigkeit, der Mindestbeitrag von CHF 514.-- (Stand 2024) bezahlt werden (z.B. bei längeren Auslandreisen,). Es ist auch möglich, nachträglich fehlende Beiträge einzuzahlen (max. 5 Jahre rückwirkend) und so Lücken zu vermeiden.

Keine Beitragslücke entsteht für Personen, die Kinder grossziehen und während dieser Zeit nicht arbeiten, da sie für diese bis zum 16. Altersjahr Erziehungsgutschriften erhalten.

Um eine maximale AHV-Einzelrente zu erhalten (Stand 2024), müssen während 44 Jahren Beiträge an die AHV einbezahlt und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von CHF 88'200.-- erzielt werden.

Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe der Altersrente:

  • Dauerhaftes Jahreseinkommen unter CHF 88'200.--;
  • Arbeitslosigkeit;
  • Erwerbsunterbrüche, die nicht mit Minimalbeiträgen gedeckt werden;
  • Teilzeitbeschäftigung;
  • Studienjahre;
  • längere Aufenthalte im Ausland;
  • Splitting bei Scheidung;
  • längere Arbeitsunfähigkeit.

Diese Faktoren beeinflussen die Kapitalbildung der 2. Säule:

  • Höhe des versicherten Lohnes (BVG-Koordinationsabzug CHF 25'725.--);
  • Eintrittsschwelle BVG (jährliches Mindesteinkommen von CHF 22'050.--);
  • Beschäftigungsgrad;
  • Höhe der Sparbeiträge;
  • Freiwillige Sparbeiträge;
  • Einkäufe;
  • Kapitalbezug für Wohneigentum;
  • Lebensbiografie, z.B. Teilung bei Scheidung;
  • Erwerbsunterbrüche;
  • Arbeitslosigkeit;
  • Jährlicher Zinssatz;
  • Höhe des Umwandlungssatzes.

Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder der Pensionskasse (wenn das Reglement es vorsieht) können mehrere Teilzeitpensen zusammengeführt oder ein Jahreseinkommen unter 22'050.- Franken versichert werden.

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Pensionierungsberatung | syndicom - Gewerkschaft Medien und Kommunikation

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